Der Elternbeirat

Nach Artikel 11 Abs. 1 Kindergartengesetz muss bei allen anerkannten Kindergärten ein Beirat bestehen, der die Zusammenarbeit zwischen Träger, Kindergarten und Eltern fördert.

Der Kindergartenbeirat (bzw. Elternbeirat) wird zu Beginn des Kindergartenjahres in einer Jahreshauptversammlung, zu der alle Kindergarteneltern geladen sind, gewählt.

Der Elternbeirat fördert und unterstützt die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Eltern mit den Erzieherinnen und dem Träger der Einrichtung zum Wohle der Kinder.
Er wird zu allen wichtigen Fragen und Entscheidungen, die sich auf die Kinder, auf die Eltern und auf den Kindergarten unmittelbar auswirken, informiert und gehört. Bindenden Charakter hat das Votum des Elternbeirates nicht.

Vor dem Hintergrund einer vertrauensvollen und guten Zusammenarbeit ist es jedoch im Interesse aller (Träger, Personal, Eltern, Kinder) die Meinungen, Vorstellungen und Vorschläge des Elternbeirates nach Möglichkeit in die Arbeit mit einfließen zu lassen.

Die wichtigsten Aufgaben des Elternbeirates:

  • Mithilfe bei Planung und Organisation von Festen und Veranstaltungen
  • Unterstützung, Mitverantwortung und Organisation bei anfallenden Haus- und Gartenarbeiten
  • gemeinsame Entscheidungsfindung und ihre Vertretung nach außen
  • Vermittler zwischen Eltern und Kindergarten
  • Gestaltung von Elternveranstaltungen, Ausflügen, etc.

Von den Kindern und mit den Kindern können wir lernen, offen zu bleiben für das Neue, für die Zukunft.