Institutionelles Gewaltschutzkonzept

Zusammenarbeit zwischen unserer Kindertagesstätte und dem Landratsamt Rhein-Neckar im Kinderschutz

Neben angemessener Versorgung brauchen Kinder besonderen Schutz. Sie haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, vor Misshandlung oder Verwahrlosung, grausamer oder erniedrigender Behandlung und Folter, vor sexuellem Missbrauch und wirtschaftlicher Ausbeutung“

Kinderschutz und Beschwerderechte

UNICEF setzt sich dafür ein, Kinder stärker in den Fokus der Gesellschaft zu rücken und die Verwirklichung ihrer Rechte zu ermöglichen – Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention. Sie spricht jedem Kind das Recht auf Leben, Bildung und Schutz vor Gewalt zu – aber auch das Recht, gehört zu werden. Die Kinderrechte gelten für jedes Kind auf der Welt, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft.

Das Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG – Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen – soll den Kinderschutz in Deutschland verbessern, Prävention und Intervention voranbringen und alle Akteure stärken, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren.

Das Gesetz fördert den Auf- und Ausbau von Netzwerken der Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe zur Verfahrensabstimmung, Angebotsgestaltung und -entwicklung im Bereich des Kinderschutzes. Auch der Berliner Senat hat sich für ein integriertes Konzept zur Prävention, Beratung, Früherkennung, Krisenintervention, rechtzeitigen Hilfegewährung und Frühförderung entschieden.

Ziel ist, das Wohl von Kindern zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. Dabei sollen Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungs-rechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch Informationen, Beratung und Hilfe unterstützt werden.

Der §8a Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erweitert die Pflichten der Tagesstätten, in dem er die Klärung eines möglichen Gefährdungsrisikos im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung aus den Händen des Fachdiensts für Jugend und Soziales in die Hände der Tagesstätten legt.

Der Schutz des Kindeswohls (seelische, geistige und körperliche Unversehrtheit) ist ein wesentlicher Bestandteil der täglichen pädagogischen Arbeit in unserer Kindertagesstätte.
Als Träger der freien Jugendhilfe sehen wir den Kinderschutzauftrag, die gesunde Entwicklung von Kindern und den Schutz der Kinder vor psychischen und physischen Verletzungen als selbstverständlich an.
Grundlegend für Prävention ist eine Erziehungshaltung, die von Wertschätzung und Aufmerksamkeit geprägt ist, die Rechte und Intimsphäre der Kinder achtet, zu einer die Grenzen achtenden Kultur beiträgt und sich durch alle Lebensbereiche der Kinder zieht.
Unser Förderauftrag umfasst Betreuung, Erziehung und Bildung und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Zur Erfüllung unseres familienergänzenden und -unterstützenden Auftrages arbeitet unsere Kindertagesstätte mit den Erziehungsberechtigten eng zusammen. Weiterhin verstehen wir den Kinderschutz als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies geschieht auf Grundlage verbindlicher Kooperationsvereinbarungen und einer verlässlichen Zusammenarbeit aller am Netzwerk Beteiligten (Schulen, Kinderärzte, Jugendamt, Gesundheitsamt, Polizei etc.).
Kinder benötigen Fürsorge und Schutz vor allen Gefährdungen ihres Wohlergehens. Die Eltern sind für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass deren Grundrechte gewahrt werden. Wir als Kindertagesstätte leisten ebenso einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des familienergänzenden Auftrages durch Beratung, Förderung und Hilfen zur Erziehung.
Der Freie Waldorfkindergarten Schwetzingen arbeitet präventiv und versucht im Vorfeld alle Risiken, die im Alltag von Familien entstehen können, frühzeitig zu erkennen und darauf einzugehen. Das Leitbild unserer Einrichtung soll eine Grundorientierung geben. Bei uns steht das Kind im Mittelpunkt. Sehr wichtig ist uns ein wertschätzendes Miteinander, Offenheit und Ehrlichkeit auf der Basis von Vertrauen. Die Kinder sollen ihre individuelle Persönlichkeit entfalten können, wir nehmen uns gegenseitig ernst und die Individualität jedes Einzelnen soll geachtet werden. Eine gewaltfreie Konfliktlösung ist Grundvoraussetzung in unserem pädagogischen Alltag. Eine behutsame und liebevolle Atmosphäre schafft Geborgenheit und gibt Sicherheit, dadurch entsteht ein geschützter Raum für ein ehrliches Miteinander. Selbständigkeit und Eigenständigkeit sind wichtige Bestandteile unseres pädagogischen Konzepts. Die Kinder sollen in den Erwachsenen nachahmenswerte Vorbilder erleben.

GG Art. 6 Abs. 2 Schutz von Familie: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
BGB § 1631 Abs. 2 – Recht des Kindes: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz – Bundeskinderschutzgesetz
§ 47 SGB VIII – Meldepflichten bei Ereignissen und Entwicklungen, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können.
§ 72a SGB VIII – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

  • Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
  • Recht auf Gleichbehandlung
  • Vorrang des Kindeswohls
  • Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes
  • Versorgungsrechte
  • Schutzrechte: Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt,
  • Schutz vor Misshandlung oder Verwahrlosung,
  • Schutz vor grausamer oder erniedrigender Behandlung und Folter,
  • Schutz vor sexuellem Missbrauch und wirtschaftlicher Ausbeutung
  • Beteiligungsrechte

Präventive Massnahmen

Unser Schutzkonzept basiert auf dem respektvollen und freundlichen Umgang mit-einander. Es formuliert die pädagogischen Ansichten des Erzieherteams und ist Grundlage ihres Handelns. Dem Team des Freien Waldorfkindergartens ist es wichtig, dass die Kinder eine sichere und behütete Umgebung haben. Die Kinder können sich in einem geschützten Rahmen mit transparenten Regeln frei entfalten.
Wir haben die große Verantwortung, Räume zu definieren, in denen gewährleistet ist, dass sich die Kinder ohne Angst vor Übergriffen frei bewegen können.

Der Schutz von Kindern vor Gewalt braucht kompetente Erwachsene: Eltern und Fachkräfte. Allein kann sich ein kleines oder auch größeres Kind nicht ausreichend schützen. Es benötigt aufmerksame, dem Kind gegenüber feinfühlige und respektvolle Erwachsene, die ihm nicht zumuten, sich in Gefahren allein schützen zu sollen. „Wehr dich!“ reicht nicht, wenn das Kind 4
nicht lernt, wie das effektiv und fair gehen kann und wann es andernfalls eine Eskalation riskiert, deren Folgen es niemals abschätzen, geschweige denn vermeiden kann.
Damit Kinder ihre Rechte wahrnehmen und vertreten können, müssen sie diese erst einmal kennenlernen. Hierzu zählen unter anderem diese wesentlichen Aussagen:
„Dein Körper gehört dir!“ ‐ „Vertraue deinem Gefühl!“ ‐ „Du hast das Recht NEIN zu sagen!“ ‐ „Geheimnisse, mit denen du dich nicht wohlfühlst, darfst du weitererzählen!“ ‐ „Du hast das Recht auf Hilfe!“
Die Befähigung der Kinder zu diesen Grundaussagen ist ein zentrales Element in unserem pädagogischen Alltag und sie werden bei pädagogischen Angeboten sowie im Freispiel den Kindern vorgelebt und nähergebracht.
Das Kind kann frühzeitig lernen und üben, sich Hilfe zu holen. „Petzen“ ist hier erlaubt und erwünscht! Kinder, die etwas beobachten, wahrnehmen oder hören, was ihnen komisch vorkommt, brauchen zur Klärung die Anleitung von Erwachsenen. Sie müssen lernen, einzuschätzen, ob eine für sie oder andere unbedeutende oder eine gefährdende Situation vorliegt. Kinder beobachten sehr genau, ob wir sie, ihre Fragen oder Äußerungen ernst nehmen und darauf angemessen eingehen. „Klärt das unter euch“, oder „Man redet nicht über Andere“, sind Anweisungen, die nicht nur überfordern, sondern auch bedeuten können, Gefahr zu laufen, dass mögliche Probleme übersehen werden.
Kinder spielen Erlebtes nach und können dabei die Grenzen von anderen Kindern zufällig oder auch absichtsvoll verletzen. In spielerischer Form können Kinder dabei angeleitet werden, Grenzen und Grenzverletzungen wahrzunehmen und dann in Abstand zu gehen und Stopps zu setzen. Der Umgang mit Grenzen ist eine Schlüsselthematik für Kinder wie Eltern und ErzieherInnen. Dieser Umgang ist bedeutsam unter Gleichaltrigen, wie auch in der Familie oder zwischen Kind und Umfeld oder im Kontakt mit dem gefürchteten „Fremden“.
Ein Kind, das gelernt hat, ein sicheres und stabiles Gefühl für seine körperlichen und persönlichen Grenzen, seinen persönlichen Nahbereich, zu entwickeln und das gleichzeitig diese Grenzen, diesen Nahbereich bei anderen Menschen wahrnehmen und respektieren kann, läuft weniger Gefahr, in eskalative Gewalt- und Missbrauchs-situationen verstrickt zu werden.
Kinder brauchen Vorbilder, Sicherheit und emotionalen Beistand, damit sie lernen, wie sie auf unangenehme und bedrohliche Situationen erfolgreich reagieren können. Ohne Kenntnisse und Schutz von Bezugspersonen fühlen sich Kinder hilflos und der Gewalt ausgeliefert. Vorbeugend handeln, altersangemessenes Wissen auf behutsame Weise vermitteln und gemeinsam Lösungswege erarbeiten gehört zu den Schwerpunkten eines Präventionsprogramms, an dem die pädagogischen Fachkräfte sowie die Eltern beteiligt werden. Schutz gewähren und Selbstschutz lernen ist das gemeinsame Ziel für Kinder, ErzieherInnen und Eltern

Sexualpädagogik ist im Sinne der ganzheitlichen Erziehung ein Element im pädagogischen Alltag. In den Teams wird regelmäßig darüber gesprochen, was wir unter sexualisiertem Verhalten verstehen, wo unsere eigenen Grenzen sind und welche Regeln wir in den Gruppen aufstellen. Im Alltag nehmen wir aufmerksam die Fragen und Interessen der Kinder wahr und gehen entsprechend darauf ein. Wir verwenden dabei die Fachausdrücke, um eine Aufdeckung von Missbrauch besser ermöglichen zu können.

In unserer Kindertagestätte sollen auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen und herausforderndem Verhalten betreut und gefördert werden. Wir sind uns der besonderen Bedeutung dieser Aufgabe bewusst und stellen diese Kinder immer wieder in Team-besprechungen in den Mittelpunkt. Bewusster Umgang mit den eigenen Grenzen in Bezug auf Leistbarkeit ist notwendig. Austausch mit Heilpädagogen und Therapeuten unterstützen uns dabei. Zusätzlich stellen Eltern Eingliederungshilfe-Anträge, durch die uns der Einsatz von zusätzlichem Personal möglich gemacht wird.

In den Waldorf-Kindertageseinrichtungen arbeiten wir nach den waldorfpädagogischen Leitlinien, die auf der anthroposophischen Menschenkunde Rudolf Steiners basieren, die die allgemeinen Entwicklungsgesetzmäßigkeiten der Kinder beschreibt. Wir sind im Sinne der Waldorfpädagogik gleichermaßen der UN-Kinderrechtskonvention und den sich daraus ableitenden Gesetzen verpflichtet und achten in allen unseren Überlegungen und Handlungen darauf, die Würde der uns anvertrauten Kinder zu achten und ihrem Wohl zu dienen. Dabei definieren wir das zu fördernde Kindeswohl als Ergebnis einer Übereinkunft von Eltern und KollegInnen, der sorgfältige, individuelle Betrachtungen des jeweiligen Kindes vorausgehen.
Durch die entwicklungsangemessene Beteiligung der Kinder an Entscheidungsprozessen (z.B. Äußerung der eigenen Meinung, Diskussion, Kompromissfindung, gewaltfreie Kommunikation etc.) lernen sie und werden befähigt, bei Grenzverletzungen ihre Meinung und/oder Gefühle zu artikulieren bzw. in Gewaltsituationen (z.B. sexuelle, häusliche, psychische Gewalt) Maßnahmen für ihren Schutz zu ergreifen (z.B. Hilfe rufen). Ferner wird die kindliche Position gestärkt und es verringert sich das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern.
Wir pflegen einen engen und vielgestaltigen Kontakt mit den Eltern und Familien der uns anvertrauten Kinder. So nutzen wir z. B. die Bring- und Abholzeiten zum kurzen Austausch, führen regelmäßige Entwicklungsgespräche und bieten weitere Gesprächszeiten und Telefongespräche an.
Unser Ziel ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl der Kinder. Alle Fragen der Eltern nehmen wir zum Anlass einer sorgfältigen Abklärung.

Da Kinder für ihre gesunde Entwicklung verlässliche, tragfähige und liebevolle Beziehungen brauchen, arbeiten wir in festen Gruppen. Die Erzieherinnen bauen zu den Kindern enge Kontakte auf, pflegen und reflektieren diese sorgfältig und schaffen eine verlässliche Vertrauensbasis. Diese Vertrauensbasis, die sich sowohl in der direkten Beziehung zum Kind wie auch in der Verlässlichkeit der äußeren Umstände (wie z.B. Raum, Material, Gruppenkonstellation, Abläufe, Regeln) wiederfindet, ermutigt die Kinder, sich bei Fragen, Ängsten oder Unsicherheiten direkt an die ihnen vertrauten Personen zu wenden, die ihnen unmittelbar Schutz und Hilfe bieten können.
Der Aufbau und die Pflege von engen und vertrauensvollen Beziehungen zu den Kindern sind für uns untrennbar verbunden mit der Verpflichtung zur professionellen Beobachtung der Kinder in allen ihren Lebensäußerungen. Gestik, Mimik, Gesundheitszustand, äußeres Erscheinungsbild, Motorik, Verhalten, künstlerische Ausdrucksformen, Spielinhalte und vieles andere sind ernstzunehmende Äußerungen des Kindes, die nicht nur Rückschlüsse auf den Entwicklungsstand zulassen, sondern auch mögliche Gefährdungen des Kindeswohls erkennen lassen. Bei entsprechenden Beobachtungen gehen wir diesen sorgfältig nach. Durch die Schaffung einer vertrauensvollen und partizipativen Atmosphäre erleben und erfahren die Kinder die Bedeutung der offenen und klaren Verbalisierung subjektiv empfundener Grenzüberschreitungen sowie den Wert des selbstfürsorglichen Handelns.
In regelmäßigen Teamsitzungen und Konferenzen haben die ErzieherInnen untereinander die Möglichkeit des Austausches von Beobachtungen und der gegenseitigen Beratung und Unterstützung. Der Themenbereich Kinderschutz wird von einer Kollegin verantwortlich betreut, sie sorgt u.a. dafür, dass Themen zum Kinderschutz im Kollegium regelmäßig besprochen werden und dass Fortbildungen und Informationen wahrgenommen werden. Für weitere Beratungen werden die pädagogischen Fachberaterinnen der Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V. und/oder Kinderschutzfachkräfte (insofern erfahrene Fachkräfte) anderer Träger zugezogen.

Waldorf-Erziehung versteht sich als eine Erziehung zur Freiheit. Den Kindern soll der Raum und die Möglichkeit gegeben werden, sich zu selbstverantwortlichen, tatkräftigen, freien Erwachsenen zu entwickeln. In der Begleitung und Unterstützung dieser in aufeinander aufbauenden Phasen verlaufenden Entwicklung achten wir sorgfältig auf die Anliegen und Äußerungen der Kinder, nehmen sie ernst und berücksichtigen sie bei den Entscheidungen des Kindergartenalltags.

Potential- und Risikoanalyse

  • 1. Gefahrenzonen Räumlichkeiten

    Wie in vielen Einrichtungen gibt es auch im Freien Waldorfkindergarten aus pädagogischen Gründen Rückzugsmöglichkeiten für Kinder, die nicht einsehbar sind (z.B. die Puppenecke oder Höhlenbauten der Kinder). Auch Versteckmöglichkeiten im Garten sind dabei zu nennen. Ebenso wissen wir über Gefahrenzonen in den folgend genannten Räumlichkeiten, für die wir klare Regelungen der Benutzung haben, um weitgehende Sicherheit für die Kinder zu garantieren.

    • Kinderbad, Personaltoilette
    • Ruheraum
    • Garderobe
    • Bereiche des Gartens
    • Einzelne Bereiche der Gruppenräume (z.B. Hochebene in der Krippe oder Puppenecke oder selbstgebaute Höhlen, …)
  • 2. Risikofaktoren zwischen den Kindern

    Da in unserer Einrichtung Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren betreut werden, besteht auch unter den Kindern ein großer Entwicklungsunterschied und unterschiedliches Erfahrungswissen. Durch dieses Ungleichgewicht können Grenzüberschreitungen begünstigt werden. Kinder streben nach Selbständigkeit und je nach Entwicklung des einzelnen Kindes darf es bereits allein auf die Kindertoilette gehen. In diesen Bereichen sind die Kinder für einige Zeit unbeaufsichtigt. Dies könnte Übergriffe ermöglichen, welchen wir mit diesem Konzept entgegenwirken.
    Im Kleinkindalter erlernen die Kinder erst einen angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz. Das ein oder andere Kind zeigt seine Zuneigung mit Küssen und Umarmen, während dies von einem anderen Kind bereits als unangenehm und übergriffig empfunden werden könnte. Wir sind uns dessen bewusst und gehen aufmerksam mit diesem Wissen um und achten altersentsprechend darauf, welche Freiräume wir den Kindern geben.

  • 3. Risikofaktoren zwischen Eltern und Kindern

    In der Bring- und Abholzeit könnten Unbefugte einen leichteren Zugang zum Haus bekommen, da während dieser Zeit viele Eltern und Abholberechtigte im Haus ein- und ausgehen. Es ist uns daher sehr wichtig, für die Anwesenden während der Bring- und Abholsituationen ein diesbezügliches Problembewusstsein zu schaffen und für potenzielle Gefahrenmomente zu sensibilisieren. Die Sorgeberechtigten erklären schriftlich, wer das Kind abholen darf.
    In unserer Einrichtung sind verschiedene Familienformen und Kulturen vorhanden.
    Es ist uns bewusst, dass die innerfamiliären Herangehensweisen an Fragestellungen aus den Bereichen der Sexualpädagogik und den Kindesschutz betreffend aufgrund der individuellen Sozialisierungsformen nicht einheitlich sind und von unterschiedlichen Faktoren geprägt sein können.

  • 4. Risikofaktoren zwischen MitarbeiterInnen und Kindern

    Als pädagogische Fachkräfte geben wir den Kindern emotionale und auch körperliche Nähe und Sicherheit, die für das Wohlbefinden des Kindes elementar wichtig sind. Hier gilt es die richtige Balance zwischen Nähe und Distanz zu finden. Besonders sensible Situationen im pädagogischen Alltag sind hierbei

    • Sauberkeitserziehung/Wickeln
    • Mittagsschlaf, Ruhezeit
    • Ausflüge
    • Einzelsituationen zwischen pädagogischen MitarbeiterInnen und Kindern
    • Vertretungssituationen, Hospitationen, Elterndienste, Aushilfen und neue MitarbeiterInnen

    Zudem stellen Stress und mangelnde Personalressourcen ein Risiko dar. In solchen Situationen ist es eine Herausforderung, Partizipation von Kindern umzusetzen und für sie als kompetenter Ansprechpartner zu fungieren.
    In unserer Kindertagesstätte können sowohl weibliche als auch männliche Bezugspersonen arbeiten. Mit dem Schutzkonzept bieten wir Orientierung und geben Sicherheit, um gegenseitiges Vertrauen zu ermöglichen. Wir wenden, soweit möglich, das Vier-Augen-Prinzip (mind.2 BetreuerInnen) an und achten darauf, dass einzelne Aufgaben wie z.B. die Begleitung im Schlafraum oder der Nachmittagsdienst immer wieder von anderen MitarbeiterInnen übernommen werden und die Kinder somit verschiedene Handlungsmöglichkeiten kennenlernen. Pädagogische Angebote werden möglichst nicht im 1:1 Kontakt (Kind-BetreuerIn) gestaltet.

  • 5. Risikofaktoren zwischen Erwachsenen (MitarbeiterIn und Eltern)

    Da in unserer Einrichtung Eltern bewusst miteinbezogen werden und MitarbeiterInnen eng zusammenarbeiten, kann unangemessene Nähe entstehen. Ein unreflektierter Sprachgebrauch unter Erwachsenen könnte bereits als grenzüberschreitend empfunden werden. Wir achten durch die Anwendung der gewaltfreien Kommunikation auf einen wertschätzenden und von gegenseitigem Respekt geprägten Umgang miteinander. Eine bewusste und klare Trennung von privaten und professionellen Kontakten ist notwendig. Kollegiums-Sitzungen, Eltern- und Mitgliederversammlungen werden unter Beachtung verabredeter Gesprächsregeln moderiert.

Gemeinsame Verantwortung

Den Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen müssen Träger und Einrichtungsleitung gewährleisten, wobei die Gesamtverantwortung beim Träger der Einrichtung bleibt. Die Leitung/das Leitungsteam der Kindertageseinrichtung ist als Führungskraft für die Konzeptentwicklung und deren Umsetzung zuständig.

Der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik als Träger stellt dem Team Zeiten zur Verfügung, um sich mit der Thematik außerhalb des Alltags mit den Kindern in Kollegiums-Sitzungen und Fallbesprechungen, Supervisionen, Klausurtagungen, Fort- und Weiterbildungen beschäftigen zu können. Der Träger, die Einrichtungsleitung und die Mitarbeitenden verfügen über Kenntnisse über tatgeneigte Personen, Täterinnen und Täter. Sie kennen auch Täterstrategien.

Eltern bzw. Sorgeberechtigte sind in das Schutzkonzept eingebunden. Sie lernen die Regeln der Einrichtung zum Kinderschutz kennen, wenn Sie mit ihrem Kind in die Einrichtung kommen. Sie haben die Möglichkeit, ihre Perspektive in unser Konzept einzubringen. Damit sind Eltern bzw. Sorgeberechtigte integraler Bestandteil des Kinderschutzes in der Einrichtung: Der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik bestärkt mit seinem Konzept wiederum die professionellen Handlungsweisen zum Kinderschutz und beugt in gemeinsamen Vereinbarungen mit den Eltern /Sorgeberechtigten Vorurteilen, übler Nachrede o.ä. vor.

Unser Schutzkonzept wird von allen pädagogischen Mitarbeitenden in einem gemeinsamen Prozess immer wieder bearbeitet und wiederkehrend besprochen. Dabei soll deutlich werden, dass es für ein gelingendes Schutzkonzept notwendig ist, dass sich alle Mitarbeitenden mit dem Thema Macht und Machtmissbrauch auseinandersetzen.

In Kollegiumszusammenkünften werden Situationen des pädagogischen Alltags reflektiert und gemeinsam nach Lösungen gesucht.

Es gibt eindeutige Absprachen über den Umgang mit eigenen und beobachteten Grenzüberschreitungen, diese sind schriftlich festgehalten. Eine sog. Verhaltensampel verdeutlicht pädagogisch sinnvolles, unmögliches und grenzwertiges Verhalten Kindern gegenüber.

Der Träger (Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik – vertreten durch den Vorstand) verpflichtet die Mitarbeitenden, Gefährdungssituationen sofort zu melden. Damit wird unterstrichen, dass das Kindeswohl Vorrang vor falscher Kollegialität hat. Alle Mitarbeiter unterscheiben mit dem Arbeitsvertrag eine Selbstverpflichtungserklärung, die ein zentraler Bestandteil zur Stärkung des Persönlichkeitsschutzes und der Kinderrechte unserer Einrichtung sind.

Selbstverpflichtungserklärung

Als Mitarbeitende/r dieser Kindertageseinrichtung…

  • verpflichte ich mich, alles in meinen Kräften Stehende zu tun, dass niemand den mir anvertrauten Kindern seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut.
  • unterstütze ich die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe wirksam einzutreten.
  • Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde.
  • Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen respektiere ich. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der mir anvertrauten Kinder sowie der anderen Mitarbeitenden. Ich beachte dies auch im Umgang mit Medien, insbesondere bei der Nutzung von Foto, Film, Handy und Internet. Grundsätzlich pflege ich mit den mir anvertrauten Kindern eine grenzachtende Kommunikation mit Klarheit, Respekt und Wertschätzung.
  • Ich bin mir bewusst, dass es eine klare Trennung zwischen professionellen und privaten Kontakten innerhalb der Einrichtung geben muss.
  • Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir benannt und nicht toleriert.
  • Ich setze mich mit den Inhalten dieser Selbstverpflichtung auseinander und nehme an entsprechenden Fortbildungen zum Thema Kinderrechte / Kinderschutz teil.
  • Ich reflektiere mein Handeln, um die entsprechende Handlungssicherheit zu erwerben und zu erhalten und nutze das Angebot der fall- oder teambezogenen Bearbeitung.
  • Ich spreche Konflikte und Auffälligkeiten offen an.
  • Auffällige Verhaltensweisen, die ich bei KollegInnen wahrnehme, teile ich der Einrichtungsleitung mit. Dies ist weder illoyal noch unkollegial. Vielmehr ist es ein wesentlicher Schritt, KollegInnen frühzeitig zu helfen und unsere Kinder zu schützen.
  • Ich beachte die in der Konzeption der Einrichtung verankerte Konfliktlösungs-strategie.
  • Ich nehme zur Kenntnis, dass besondere Vorkommnisse und Grenzverletzungen im Sinne des § 72a SGB VIII (s. Anhang 2) an die Einrichtungsleitung gemeldet werden müssen.
  • Ich erkenne an, dass die oben genannten Punkte ein zentraler Bestandteil zur Stärkung des Persönlichkeitsschutzes und der Kinderrechte unserer Einrichtung sind.
  • Diese Selbstverpflichtungserklärung ist Bestandteil meines Arbeitsvertrags mit dem Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V. als Träger des Freien Waldorfkindergartens Schwetzingen.

Intervention

Der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik hat als Träger der Einrichtung für den Fall eines Übergriffs oder grenzverletzenden Vorfalls ein geregeltes Interventionsverfahren festgelegt.

Team und Teamkultur

Der Wille zur grundsätzlichen guten Zusammenarbeit ist wesentlicher Bestandteil in waldorfpädagogischen Kollegien. Die pädagogische Arbeit wird in den wöchentlichen Konferenzen geplant und besprochen, es finden jährliche Einzel-Reflexions- und Entwicklungsgespräche mit den Kolleginnen statt und zwei Mal jährlich Rückblicks-konferenzen im großen Team. Im Frühjahr jeden Jahres gibt es mit dem Vorstand Einzel-Mitarbeitergespräche. Alle Kolleginnen besuchen die angebotenen Regionaltagungen der Vereinigung der Waldorfkindergärten Baden-Württembergs und verpflichten sich in ihrem Arbeitsvertrag, sich regelmäßig um Fort- und Weiterbildung zu bemühen, vor allem in den Bereichen der Waldorfpädagogik.

Konflikte und Missverständnisse tauchen immer dort auf, wo Menschen miteinander in Berührung kommen. Sie gibt es daher auch im Kindergarten im Miteinander von Kindern, Eltern und Erziehern und Vorständen.

Konflikte können unterschiedliche Ursachen haben und benötigen Zeit und Begegnung, um sie aufzuarbeiten. Damit ein Konflikt gelöst werden kann, sollte er anhand des Ereignisses behandelt werden, bei dem er entstanden ist. Das bedeutet, den Konflikt der betreffenden Person zeitnah und konkret anzusprechen. Konflikte können auch auf Schwachpunkte hinweisen, die in einem größeren Zusammenhang bearbeitet werden müssen.

Wir sind daran interessiert, dass mit Konflikten konstruktiv umgegangen wird. So kann jeder persönlich und die Einrichtung als Ganzes daran wachsen. Nichtgelöste Konflikte haben das Potential zu eskalieren und zerstörerisch zu wirken. Durch unser Konflikt-verhalten wird das Konfliktmuster der Kinder geprägt. Daher ist es von großer Bedeutung, wie wir als Vorbilder mit unseren Konflikten umgehen.

In Konfliktsituationen bieten sich beratende Unterstützungen in Form von Supervision oder kollegiale Beratungsmöglichkeiten an. Regelmäßige Workshops zum Thema Kommunikation befähigen das Team, mit seinen Konflikten angemessen umzugehen.

Zusätzlich kann auf die pädagogische Fachberatung und die Trägerberater der Vereinigung der Waldorfkindergärten Baden-Württembergs zurückgegriffen werden. Beide stehen für pädagogische und rechtlich-wirtschaftliche Unterstützung zur Verfügung.

  • Das Kollegium arbeitet in den Gruppen in Kleinteams unter Beachtung des vorgeschriebenen Stellenschlüssels zusammen. Jede Gruppe besteht aus einer Gruppenleitung, einer pädagogisch ausgebildeten Zweitkraft und einer dritten Kraft, wie z.B. einer Person im Berufspraktikum oder im FSJ-Praktikum. Die Verantwortung für das Gruppengeschehen trägt die Gruppenleitung.
  • Das gesamte Kollegium trifft sich in der Regel donnerstags von 17.00 bis 20.00 Uhr zur Konferenz. Alle Mitarbeitenden haben Anwesenheitspflicht. FSJ-Praktikant*innen sind keine Teilnehmer. In der Konferenz findet der Austausch zwischen allen Gruppen statt, es werden pädagogische und organisatorische Details besprochen und entschieden.
  • Den Vorsitz der Konferenz hat die Kindergartenleitung, sie entscheidet auch über die Tagesordnung und die zu besprechenden Themen. Alle Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, Themen für die Tagesordnung einzubringen. Diese werden in der laufenden Woche durch die Kindergartenleitung gesammelt und nach Prioritäten in die Tagesordnung eingefügt. Auch längerfristige Themenplanungen entstehen nach den Ansagen des Kollegiums.
  • Jährliche Personalgespräche finden statt. Ein Einzelgespräch mit der Leitung dient der individuellen Entwicklung und Zielsetzung im pädagogischen Bereich. Ein Gespräch mit dem Vorstand dient der gegenseitigen Wahrnehmung und dem Austausch.

Entscheidungswege

• Zu unterscheiden sind:
− Entscheidungen, die das ganze Kollegium betreffen
− Entscheidungen, die das Kleinteam oder Einzelne betreffen
− Entscheidungen, die die Eltern betreffen
− Entscheidungen, die den gesamten Organismus betreffen
− Entscheidungen, die die Pädagogik betreffen
− Entscheidungen, die die Verwaltung betreffen

Teilnehmer

Je nachdem, wen die Entscheidung in ihrer Konsequenz betrifft, entscheiden die Menschen, die damit zu tun haben – also bei pädagogischen Entscheidungen beispielsweise das Kollegium oder bei organisatorischen Entscheidungen Leitung oder Verwaltung. Falls übergreifende Bereiche betroffen sind, sollten mehrere Gremien zusammenarbeiten, beispielsweise Kollegium und Verwaltung.

 Entscheidungsfindung

Um zu einer Entscheidung zu kommen, werden sachdienliche Informationen zusammengetragen. Themenbezogene Recherchen gehören ebenso dazu wie die Frage, welche menschenkundlichen Aspekte es zu einer Sache zu berücksichtigen gilt. In den entsprechenden Gremien werden Für und Wider diskutiert und dem Kollegium vorgetragen. Auch dort gibt es die Möglichkeit, verschiedene Meinungen zu hören. Das Team ist geschult in Kommunikation und Feed-back-Geben und übt sich regelmäßig in kritischen Auseinandersetzungen. Im Konferenzbuch werden Protokolle und Ergebnisse der Teamsitzungen festgehalten.

Neueinstellungen

Grundsätzlich gilt, dass neues Personal vor der Einstellung mindestens einen Tag zum Hospitieren kommt. In der Regel in der Gruppe, in der später gearbeitet werden soll. Ein standardisierter Fragebogen wird als Rückmeldung ausgefüllt. Die Entscheidung über die Zusammenarbeit trifft die Gruppe, die eine Fachkraft oder FSJ-Kraft sucht, gemeinsam mit der Leitung. Gruppenleitungen werden auf Vorschlag der Leitung ausgewählt und sollen in zwei Gruppen hospitieren. Die Entscheidung trifft die Gruppenleitungs-konferenz mit der Leitung. Arbeitsverträge werden durch den Vorstand und die Leitung abgeschlossen.

Im Folgenden werden verschiedene Stufen der Konfliktlösung dargestellt, die wir im Miteinander im Kindergarten anstreben wollen:

1. Stufe:

Ärgert man sich über etwas oder jemanden, wird im persönlichen Gespräch versucht, den Konflikt zu klären. Ziel soll sein, sich gegenseitig auszusprechen, zu versuchen sich gegenseitig zu verstehen und Lösungen für die Zukunft zu suchen.
Die abschließende Frage kann sein: Wie kann es konkret in der Zukunft besser gehen?
Wenn eine Lösung gefunden wird, ist niemand über den Konflikt zu informieren. Die Beteiligten achten selbst auf Einhaltung und Rückblick der vereinbarten Ziele. Bei Bedarf wird die Vereinbarung dokumentiert.

2.Stufe:

Fühlt sich in dem persönlichen Gespräch eine Person missverstanden, kann der Konflikt nicht bereinigt oder keine Lösung gefunden werden, sollte eine dritte Person zu einem weiteren Gespräch dazu genommen werden. Das kann eine Vertrauensperson aus dem Kollegium sein, die Leitung oder jemand aus dem Vorstand. In diesem Gespräch werden mit Hilfe des Dritten die Probleme herausgearbeitet und es wird gemeinsam nach Lösungen gesucht.
Eventuell kommen in diesem Gespräch grundlegende Probleme zum Vorschein, die nicht sofort gelöst werden können, sondern umfangreicher Veränderungen bedürfen. In diesem Fall gibt es eine Rückmeldung der dritten Person an den Träger und eventuell an die Leitung.
Die abschließenden Fragen können sein: Welche Themen haben wir gelöst, welche müssen weiterbehandelt werden, welche Vereinbarungen werden getroffen?

Dieser Schritt ist zu dokumentieren und von allen Beteiligten zu unterschreiben.

3. Stufe:

Konnten die Probleme nicht gelöst werden, wird ein externer Berater hinzugezogen.
Dies können die Fach- und Trägerberater der Vereinigung BaWü sein oder ein externer Supervisor, auf den sich die Konfliktparteien einigen müssen. Kann man keine von allen akzeptierte Vertrauensperson finden, wird per Mehrheitsbeschluss des Vorstandes ein externer Moderator eingesetzt.
Wenn aus dem Dreiergespräch Probleme benannt werden, die den ganzen Kindergarten betreffen, wird innerhalb des Kindergartens nach Lösungswegen gesucht. Auch hier sollte ein externer Berater dazu genommen werden.

Die abschließende Frage kann sein: Was muss wann, wie, mit wem veranlasst werden, um grundlegende Verbesserungen zu erzielen?
Dieser Weg, mit den zu ergreifenden Schritten für die Betreffenden, wird dokumentiert. Es wird ein Evaluations- Zeitpunkt vereinbart, bei dem die einzelnen Vereinbarungen überprüft und gegebenenfalls neue Vereinbarungen getroffen werden.

Wir sind uns bewusst, dass neben Sachkonflikten vor allem die Konflikte auf der Beziehungsebene problematisch werden können und oft unlösbar erscheinen. Daher ist es von großer Bedeutung, sich immer Bewusstheit darüber zu verschaffen, auf welchem „Ohr“ wir hören, wenn der andere spricht und auf welcher Ebene wir uns im Konflikt bewegen. Kommunikationsmodelle helfen zu verstehen und das Einhalten von Gesprächsregeln der gewaltfreien Kommunikation unterstützen die Prozesse. Ein Konfliktleitfaden soll helfen, einander besser zu verstehen, aneinander zu lernen und uns weiter zu entwickeln.
Eine Teamkultur entwickelt sich immer, sowohl unbewusst als auch aktiv gestaltet. Um das Übertreten von Regeln zu sehen und dies offen anzusprechen, um so Kinder zu schützen, gibt es Vereinbarungen. Indem wir erlauben, das Verhalten von Kolleg/innen, aber auch Vorgesetzten oder Anleiter/innen in Frage zu stellen, verhindern wir Geheimhaltung. Wir sehen Kritikkultur als wesentlichen Bestandteil der Teamkultur.

Für den präventiven Kinderschutz ist es wichtig, dass wir unsere Einstellung bezüglich Macht, aber auch Nähe und Distanz immer wieder hinterfragen. Ein Machtgefälle birgt immer die Gefahr eines Machtmissbrauchs, und damit eine Gefährdung des Kindeswohls. Der Umgang mit Macht soll somit immer reflektiert geschehen und dafür haben wir im Team eine gemeinsame Haltung zum Umgang mit Macht entwickelt, die es jedoch immer wieder aufs Neue kritisch zu betrachten und zu hinterfragen gilt. Wir sehen uns als unterstützende Erwachsene, die sich ihrer Macht bewusst sind. Unser Erfahrungshorizont als Erwachsene ist größer als der der Kinder. Das damit verbundene Wissen über die Welt und Zusammenhänge in ihr, nutzen wir, um die Kinder in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten Persönlichkeiten zu unterstützen.

1. Anliegen, Beschwerden von Eltern bei pädagogischen Fragen oder organisatorischen Fragen des Gruppenalltags:

Für die Lösung der Fragen sind klare Wege und das Wissen um Kompetenzbereiche wichtig.

Anlaufstellen sind: Gruppenleitung – Einrichtungsleitung – Elternbeirat

1. Die erste Anlaufstelle ist die jeweilige Gruppenleitung bzw. der Elternbeirat. Die Eltern können jederzeit bei Fragen und Anliegen die Gruppenleitung um einen zeitnahen Gesprächstermin bitten. Möglich ist auch, über den Elternbeirat ein Thema einzubringen oder den Elternbeirat dazu zu bitten. Das Gespräch wird dokumentiert.
2. Konnte das Anliegen nicht geklärt werden, wird die Kindergartenleitung dazu gebeten. Auf Wunsch der Eltern kann auch hier ein Beauftragter des Elternbeirates eingeladen werden.
3. Wenn das Problem immer noch nicht zu einer Aufgabe geworden ist, die alle Beteiligten lösen können, muss an dieser Stelle ein neutraler Moderator oder die Fachberatung dazu gezogen werden. Dokumentation des Gespräches. Der Vorstand ist zu informieren.

2. Anliegen, Beschwerden von Eltern, die Trägeraufgaben betreffen:

Beiträge, Öffnungs- und Schließtage und Themen, die die Betriebserlaubnis betreffen

Anlaufstelle: Der Vorstand

1. Der Vorstand hat für die einzelnen Trägerbereiche Beauftragte festgelegt. (Finanzen, Personalrecht, Öffentlichkeitsarbeit, Vereinsarbeit) Diese Aufgabenverteilung ist für die Eltern einsehbar. Bei einer Fragestellung ist der entsprechende Beauftragte anzusprechen. Dieser bringt das Thema wieder in den Gesamtvorstand.
2. Konnte das Problem nicht gelöst werden, kann die Fach- oder Trägerberatung oder ein externer Berater dazu gebeten werden. Information an Einrichtungsleitung, die wiederum das Kollegium informiert.

Die Schweigepflicht der Beteiligten ist in allen Fällen gegeben.