Geschäftsordnung Freier Waldorfkindergarten Schwetzingen – Vorstand
Als geschäftsführendes Organ trifft sich der Vorstand in regelmäßigen Abständen von vier bis sechs Wochen für ca. 2 Stunden. Die Termine werden gemeinsam zu Beginn des Kindergartenjahres mindestens halbjährlich im Voraus festgelegt. Tagesordnungspunkte können von allen Vorstandsmitgliedern eingebracht werden und müssen spätestens zwei Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden. Bei Bedarf kann ein/e Mitarbeiter/in zu einzelnen Sitzungen eingeladen werden (z.B. Verwaltung). Diese Person hat nur eine informierende Funktion.
Der Vorstand gibt der Kindergartenleitung für die Geschäfte der laufenden Verwaltung folgenden Entscheidungsrahmen vor: Anschaffungen bis € 2000,00.
Die Tagesordnung wird von der Kindergartenleitung erstellt und versendet. Prioritäten haben dringliche Angelegenheiten. Das schriftliche Protokoll wird von der Kindergartenleitung nach der Sitzung zeitnah erstellt, an alle Mitvorstände versandt und bei der nächsten Sitzung verabschiedet.
Den Vorsitz einer Vorstandssitzung hat die Kindergartenleitung, sofern nicht ein anderes Mitglied das Amt ebenfalls ausüben möchte. In diesem Fall rotiert der Vorsitz.
Laut Satzung wird eine Mindestanzahl von drei Vorstandsmitgliedern benötigt, um für den gesamten Vorstand Beschlüsse zu fassen. Eine Stimme ist nicht übertragbar. Alle Vorstandsmitglieder wirken durch einen Beschluss gemeinsam an der Geschäftsführung bzw. Entscheidungsfindung mit. Angestrebt wird, einmütige Beschlüsse zu fassen und an Kompromissen zu arbeiten, Geschäftsführung zwischen den Sitzungen.
Zwischen den Sitzungen kann die Kindergartenleitung in telefonischer oder/und schriftlicher Abstimmung mit den Vorstandsmitgliedern Entscheidungen herbeiführen.
Jährlich finden Mitarbeitergespräche statt. Die Mitarbeiter sollen die Möglichkeit haben, Anliegen an den Vorstand vor zu bringen und sich auszutauschen. Der Vorstand soll eine persönliche Wahrnehmung der Mitarbeiter bekommen.
Schwetzingen, im Juni 2020
– Der Vorstand –