Organisatorisches

Öffnungszeiten

Der Kindergarten ist geöffnet von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Die Kernzeit der pädagogischen Arbeit in den Kindergruppen findet in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr statt. Bis 16.30 Uhr können Kinder nur nach Anmeldung betreut werden.
Die Kinder sollen spätestens um 8.15 Uhr eingetroffen sein. Damit eine pädagogische Ar-beit wirksam werden kann, sollen die Kinder den Kindergarten regelmäßig besuchen.

 

Ferienzeiten

Die Ferien werden für jedes Kindergartenjahr, angelehnt an die Schulferienferien in Baden-Württemberg und den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben. Die Schließzeiten während der Ferien sind wie folgt festgelegt:

Feriengruppe                                      Geschlossen

(Nur Kindergartengruppen)                 (Wichtel und Kindergartengruppen)

Sommer      :       2 Wochen                                       4 Wochen

Herbst         :      1 Woche                                             —-

Weihnachten         —-                                            2 Wochen

Ostern        :       1 Woche                                         1 Woche

Pfingsten     :      1 Woche                                         1 Woche

Die Feriengruppenregelung  betrifft nur die Kindergartengruppen. Die Wichtelgruppe ist während diesen Zeiten regulär geöffnet (Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu den Feriengruppen an).

 

Unfälle, Krankheiten, Fehlzeiten

Die Kinder sind gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch des Kindergartens stehen (einschließlich dem Weg zum und vom Kindergarten). In Krankheitsfällen und bei Fernbleiben der Kinder aus anderen Gründen bitten wir um alsbaldige Nachricht. Infekti-onskrankheiten sind dem Kindergarten sofort mitzuteilen. Nach ansteckenden Krankheiten, auch in der Familie (insbesondere Keuchhusten, Masern, Scharlach, Röteln, Windpocken, Mumps, Diphtherie, Salmonellen, Kopflausbefall) müssen wir darum bitten, vor dem Besuch des Kindergartens nochmals eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

 

Aufsichtspflicht

Die Kinder sind von den Eltern oder einer von ihnen bestimmten Person in den Kindergar-ten zu bringen. Die Aufsichtspflicht des Kindergartens beginnt erst, wenn das Kind der Gruppenleiterin übergeben worden ist. Die Aufsichtspflicht des Kindergartens endet, wenn das Kind an seine Eltern oder an eine von den Eltern autorisierte, geeignete Abholperson übergeben wurde. Die Abholperson ist im Einvernehmen mit der Gruppenleiterin rechtzeitig zu benennen. Das Abholen ist der Gruppenleiterin oder deren Vertreterin schriftlich kurz anzuzeigen.

Waldkinder-Gruppe

Die Eltern der Waldkinder werden vorab über die Besonderheiten dieser Gruppe informiert und erhalten schriftliche Merkblätter den Treffpunkt, die Bring- und Abholzeiten, die Vor-sorgemaßnahmen und die Ausstattung des Kindes betreffend. Auch Aussagen des Gesund-heitsamtes zum Impfschutz und sonstigen Infektionskrankheiten sowie zu Fragen der Hygi-ene werden den Eltern schriftlich überreicht.

Elternmitarbeit

Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich zur dokumentierten Elternmitarbeit (ELMI), die das Erbringen von festgelegten Mitarbeitsstunden in der Kindertagesstätte vorsieht. Das erklärende Handout wird bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Der Elternbeirat legt die zu erbringenden Stunden und die Höhe der entsprechenden Entschädigung bei Nichteinhaltung fest.

Schwetzingen, im Juli 2015
Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V. Schwetzingen